Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie alle vertraglichen Grundlagen und Regelungen für die Zusammenarbeit mit Julian Sonnberger als Mietkellner und Mietrezeptionist. Transparenz, Verlässlichkeit und klare Vereinbarungen bilden das Fundament für erfolgreiche Einsätze in Gastronomie und Hotellerie.

Häufige Fragen zu den Vertragsbedingungen

Einsätze im Gastgewerbe erfordern Flexibilität und Verlässlichkeit. Um eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zu gewährleisten, sind alle wesentlichen Konditionen zu Buchung, Stornierung, Arbeitszeiten und Haftung transparent geregelt.

Wie kommt eine verbindliche Buchung zustande?

Sobald alle Rahmenbedingungen eines Einsatzes abgestimmt sind, bestätigt der Auftraggeber den Auftrag schriftlich per E-Mail oder per Post. Mit dem Eingang der vereinbarten Anzahlung gilt der Auftrag als fest gebucht. Andernfalls behält sich Julian Sonnberger das Recht vor, den Zeitraum anderweitig zu vergeben. Spätestens mit der Anreise am Einsatzort ist der Vertrag rechtsverbindlich geschlossen.

Welche Regelungen gelten bei einer kurzfristigen Stornierung?

Sollte ein gebuchter Einsatz weniger als 3 Tage vor Beginn durch den Auftraggeber abgesagt werden, wird eine Stornogebühr in Höhe von 80 % der Auftragssumme fällig. Als Berechnungsgrundlage dienen hierbei die unter Preise & Konditionen definierten Mindeststunden.

Nach welchem Modell werden die Einsätze abgerechnet?

Die Abrechnung richtet sich nach der Einsatzdauer: Bei Einsätzen von weniger als 7 Tagen erfolgt die Abrechnung auf Stundensatzbasis. Bei einer Dauer zwischen 7 und 28 Tagen werden Tagessätze mit pauschal 10 Arbeitsstunden pro Tag berechnet. Bei Einsätzen ab einem Monat gilt ein Monatssatz auf Basis von 175 Arbeitsstunden pro Monat.

Wie werden Fahrt- und Übernachtungskosten berechnet?

Für die Anreise werden Fahrtkosten in Höhe von 0,38 € pro gefahrenem Kilometer berechnet. Sofern eine tägliche Rückreise nicht zumutbar ist – beispielsweise aufgrund kurzer Schichtwechsel –, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Unterkunft zur Verfügung zu stellen.

Welche Aufgaben umfasst das Leistungsspektrum vor Ort?

Das Leistungsspektrum umfasst alle anfallenden Tätigkeiten im Service als Kellner, am Front Office als Rezeptionist sowie die Funktion als Schichtleiter in den jeweiligen Bereichen. Einsätze erfolgen eigenverantwortlich und nach den Qualitätsstandards des Hauses.

Welche Regelungen gelten bei Krankheit oder höherer Gewalt?

Bei Unmöglichkeit der Dienstleistungserbringung durch höhere Gewalt entstehen keine Schadensersatzansprüche gegenüber Julian Sonnberger. Im Falle einer krankheitsbedingten Verhinderung besteht keine Verpflichtung, eigenständig Ersatzpersonal zu stellen.

Bereit für eine verlässliche Zusammenarbeit?

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